Berlin, 9. September 2021. Facebook, Instagram und Twitter nutzen, aber die Bilder werden als schwarze Fläche angezeigt – für Sehende eine absurde Vorstellung, für blinde und sehbehinderte Menschen leider Alltag. In den Sozialen Medien spielen Bilder oft die Hauptrolle. Um Menschen mit Seheinschränkung nicht auszuschließen, gibt es die Möglichkeit, Bilder zu beschreiben, ihnen einen sogenannten Alternativtext zuzuordnen. Leider wird diese Möglichkeit viel zu selten genutzt. Ergebnis: Blinde und sehbehinderte Menschen lesen einen Post, beispielsweise mit dem Text „Super Aktion!“, ihnen wird auch angezeigt, dass es ein Bild dazu gibt, aber das war’s – sie erfahren nicht, um was es geht.
Der DBSV hat deshalb die Internetseite www.dbsv.org/bildbeschreibung-4-regeln gestartet. In vier einfachen Regeln wird hier erklärt, wie man einen Alternativtext verfasst. Im Vorfeld hatte der Verband eine Umfrage unter blinden und sehbehinderten Menschen durchgeführt, um zu erforschen, wie die Beschreibungen idealerweise zu gestalten sind. Aus den Ergebnissen wurde dann die Anleitung entwickelt.
Die Regeln zum Schreiben von Alternativtexten in Sozialen Medien, die Ergebnisse der Umfrage und viele weitere Informationen rund um Bildbeschreibungen finden Sie unter:
www.dbsv.org/bildbeschreibung-4-regeln
Das Projekt „Bildbeschreibung in Sozialen Medien“ des DBSV wird unterstützt von der Aktion Mensch und der Hildegard-Scherraus-Stiftung.